Verwaltungsgerichtshof
12.05.1966
0797/65
Abweisung des nach Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mittels Schriftsatz angesprochenen Aufwandersatzes für Schriftsatzaufwand und Barauslagen; weiters kein Zuspruch von Schriftsatzaufwand, Einheitssatz und Umsatzsteuer für obigen Schriftsatz.