Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1965

Geschäftszahl

0770/65

Rechtssatz

Die Behörde kann das Tatbestandselement "ohne Verschulden" des Paragraph 2, Absatz 2, KOVG nur dann verneinen, wenn sie dem Beschädigten ein Verschulden nachweisen könnte.