Verwaltungsgerichtshof
10.09.1965
0770/65
Paragraph 63, VwGG 1965 kann nicht entnommen werden, daß im Bereiche der materiellen Entscheidung Gesichtspunkte im Ersatzbescheid nicht verwertet werden dürfen, die im angefochtenen Bescheid unbeachtet geblieben sind (Hinweis E 12.7.1949, 1740/48, VwSlg 950 A/1949).