Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1966

Geschäftszahl

0675/65

Rechtssatz

Das Vorliegen "besonders gefährlicher Verhältnisse" oder "besonderer Rücksichtslosigkeit iSd Paragraph 99, Absatz 2, Litera c, StVO muß jedenfalls näher begründet werden.