Verwaltungsgerichtshof
28.04.1966
0652/65
Der Umstand, dass einem der Antragsteller im abgewickelten Verwaltungsverfahren Gleichschriften der ergangenen Bescheide zugestellt wurden, vermag die Parteistellung nicht zu begründen; Hinweis E 13.12.1929 A 504/29, VwSlg 15915 A/1929, daher auch keine Beschwerdeberechtigung).