Verwaltungsgerichtshof
28.04.1966
0652/65
Liegt ein genehmigter Sanierungsplan (§ 92) vor, so dürfen Vorschreibungen darüber nicht hinausgehen.Liegt ein genehmigter Sanierungsplan (Paragraph 92,) vor, so dürfen Vorschreibungen darüber nicht hinausgehen.