Ausführungen zu einer mittelbaren Rüge der Verletzung des Parteiengehörs im Sinne des § 45 Abs 3 AVG durch Hinweise auf unterbliebene Erhebungen.Ausführungen zu einer mittelbaren Rüge der Verletzung des Parteiengehörs im Sinne des Paragraph 45, Absatz 3, AVG durch Hinweise auf unterbliebene Erhebungen.