Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1966

Geschäftszahl

0531/65

Rechtssatz

Ausführungen zu einer mittelbaren Rüge der Verletzung des Parteiengehörs im Sinne des Paragraph 45, Absatz 3, AVG durch Hinweise auf unterbliebene Erhebungen.