Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1965

Geschäftszahl

0529/65

Rechtssatz

Das Waschen der Wäsche zählt nicht zu den lebenswichtigen Verrichtungen, weil in unserem Kulturkreis niemand dem Verkommen ausgesetzt ist, der das Waschen der Wäsche nicht selbst besorgen kann.