Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1965

Geschäftszahl

0515/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1628/62 E 12. September 1963 RS 3

Stammrechtssatz

Der Ausspruch über die Tat kann keinen Beschwerdepunkt bilden, wenn der Beschwerdeführer in der Berufung nur den Ausspruch über die Strafe bekämpft hat.