Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1966

Geschäftszahl

0472/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0669/64 E 12. Februar 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob der Bfr hilflos ist, kann es nicht darauf ankommen, welchen Beruf der Bfr ausübt und ob er in Ausübung seines Berufes größere Gebiete zu bereisen hat.