Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1966

Geschäftszahl

0472/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0860/65 E 10. Dezember 1965 VwSlg 6823 A/1965 RS 5

Stammrechtssatz

Weder ein regelmäßiges Betreten von Straßen noch ein gelegentliches Verlassen der Wohnung (etwa zum Aufsuchen eines Arztes) gehört zu den lebenswichtigen Verrichtungen.