Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1967

Geschäftszahl

0334/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1747/51 B 25. Jänner 1952 VwSlg 2430 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Vollmacht eines Verstorbenen kann ein Verfahren vor dem VwGH nicht eingeleitet werden.