Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Geschäftszahl

0229/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 4

Stammrechtssatz

Die Meisterprüfung schließt, die Berufszumutbarkeit von in Großbetrieben vorkommenden Teilarbeiten aus, die üblicherweise von ungelernten Arbeitern verrichtet werden.