Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1965

Geschäftszahl

0198/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0197/65 B 21. Mai 1965 VwSlg 6699 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Einstellung des Verfahrens über eine Säumnisbeschwerde gemäß Paragraph 36, Absatz 2, legcit findet ein Ersatz der Kosten an den Beschwerdeführer nicht statt.