Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1965

Geschäftszahl

0182/65

Rechtssatz

Ein Gutachten, das nur von einem annähernden Blutalkoholwert spricht und nach dessen Wortlaut nicht in einwandfreier Weise feststeht, daß der Mindestwert von 0,8 %o außer jedem Zweifel ist, kann als taugliches Beweismittel nicht in Frage kommen.

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 3; (RIS: abwh)