Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1965

Geschäftszahl

0126/65

Rechtssatz

Der Provisionsanspruch eines Subagenten entsteht ebenso wie der Provisionsanspruch des Hauptagenten, wenn die Vermittlungsleistung erbracht ist und dem Geschäftsherrn angezeigt wurde (Hinweis E 12.1.1962, 155/60 und E 27.9.1963, 996/61).

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E 30.4.1965, 126/65 #

Beachte

y5589;