Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1965

Geschäftszahl

0125/65

Rechtssatz

Im Verfahren nach Paragraph 7, KOVG und Paragraph 8, KOVG 1957 kommt es nicht auf die Frage der Arbeitsfähigkeit sondern darauf an, ob und inwieweit durch die Dienstbeschädigung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist.