Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1965

Geschäftszahl

0102/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0397/61 E 30. November 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn bei einer Krankheit die Schonung eine wesentliche Rolle spielt, so ist die durch Zeitablauf eingetretene Heilung bzw Reduzierung des Maßes der Schonungsbedürftigkeit als eine Veränderung zu werten, die nach Paragraph 52, Absatz 2, KOVG 1957 zu einer Neubemessung oder Einstellung der Rente führen kann (Hinweis E 28.1.1959, 1978/58, VwSlg 4857 A/1959).