Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1965

Geschäftszahl

0036/65

Rechtssatz

Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.