Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1966

Geschäftszahl

2175/64

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, ob eine Bewilligung nach Paragraph 71, der Bauordnung für Wien für eine Servicestation mit dem Hinweis auf die Schwierigkeiten versagt werden kann, die bei Dringlichkeit einer Verbreiterung der Verkehrsfläche durch den Aufschub bewirkt werden, der durch die Beseitigungsarbeiten entsteht.