Verwaltungsgerichtshof
17.01.1966
2175/64
Ausführungen darüber, daß Paragraph 11, Litera d, des Eisenbahngesetzes 1957 nicht zur Anwendung kommen muß, wenn das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft ein Bauvorhaben nach den Paragraphen 38 und 39 des Eisenbahngesetzes 1957 nicht aber nach den Paragraphen 32, ff behandelt hat.