Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Geschäftszahl

2013/64

Rechtssatz

Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde zwei übereinstimmenden Gutachten folgt, die in Kenntnis eines anderen, davon abweisenden abgegeben wurden und zu diesem anderen Stellung nehmen.