Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1965

Geschäftszahl

1934/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1510/63 E 8. Mai 1964 VwSlg 6336 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Freiwillige Beiträge für Kranken- und Sterbevorsorge sind bei Beziehern von Renten aus der Pensionsversicherung bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 nicht als Abzugsposten zu berücksichtigen.