Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1965

Geschäftszahl

1651/64

Rechtssatz

Die Landesinavalidenämter und Schiedskommissionen sind auch dazu berufen, über den Anspruch auf einen Schwerbeschädigtenausweis (§77 KOVG 1957) bescheidmäßig zu entscheiden.