Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Geschäftszahl

1523/64

Rechtssatz

Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. Paragraph 328, ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).