Verwaltungsgerichtshof
23.04.1965
1523/64
Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. Paragraph 328, ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).