Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Geschäftszahl

1458/64

Rechtssatz

Erwägungen über die Schlüssigkeit einer Trennung zwischen Herzmuskelschaden mit Linksschenkelblock (Dienstbeschädigung) und dem Herzinfarkt, der auf Grund einer Arterieosklerose der Herzkranzgefäße auftritt. Ein arteriosklerotischer Prozeß kann, da es notorisch ist, daß Verkalkungen in verschiedenem Alter auftreten, auch bei einem 58 Jahre alten Menschen als individuell altersbedingt bedingt bezeichnet werden.