Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1965

Geschäftszahl

1456/64

Rechtssatz

Es liegt jedenfalls ein ergänzungsbedürftiger Sachverhalt vor, in Abweisung eines Anspruches auf Pflegezulage wenn nicht festgestellt wurde, welche persönliche Handreichungen dem Bfr durch eine andere Person zu leisten sind.