Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1964

Geschäftszahl

1280/64

Rechtssatz

Im Zeitpunkt der Erlassung eines vorläufigen Bescheides etwa bereits bekannte Sachverhaltselemente dürfen in diesem Bescheid aber nicht außer Acht gelassen werden.

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E 9.11.1964, 1280/64 #3

Beachte

y14966;