Verwaltungsgerichtshof
29.06.1965
1155/64
GRS wie 0088/48 E 9. Juni 1950 VwSlg 1507 A/1950 RS 1
Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit in einem Verwaltungsstraferkenntnis kann auch von der Berufungsbehörde berichtigt werden.