Verwaltungsgerichtshof
12.02.1965
1148/64
Bei der Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.