Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1965

Geschäftszahl

1148/64

Rechtssatz

Bei der Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.