Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1964

Geschäftszahl

1128/64

Rechtssatz

Durch die Vorschrift des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG werden Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer für die Beistellung der erforderlichen Arbeitsgeräte nicht erfaßt.