Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1965

Geschäftszahl

1123/64

Rechtssatz

Die Frage, ob und zu welchen Verrichtungen der Beschädigte infolge Dienstbeschädigung der Hilfe einer anderen Person bedarf, fällt in das Gebiet des medizinischen Fachwissens.