Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1965

Geschäftszahl

1108/64

Rechtssatz

Ausführung dahingehend, daß die belangte Behörde Verfahrensvorschriften verletzt habe, weil die von ihr eingeholten zwei Sachverständigengutachten miteinander in Widerspruch stehen.