Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1965

Geschäftszahl

1045/64

Rechtssatz

Das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet die Verwaltungsbehörde auch bei Ausübung des freien Ermessens den Sachverhalt vollständig zu erheben. (hier: Aufhebung wegen mangelhaften Ermittlungsverfahren, da die Behörde bei einer Genehmigung für die Errichtung einer Garage nicht überprüft hat, ob die Garage an einer anderen Stelle als an der bewilligten ohne Belästigung der Nachbarn errichtet werden kann.)