Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1964

Geschäftszahl

0896/64

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, dass Paragraph 32, WRG das grundsätzliche Verbot der Verunreinigung von Gewässern mit der Möglichkeit Ausnahmen von dem Verbot gewährt zu erhalten enthält, wobei allerdings nicht jede Einwirkung einer Bewilligung zugänglich sein muß.

Beachte

Siehe jedoch:

81/07/0045 E 2. Juni 1981 RS 1;