Verwaltungsgerichtshof
29.10.1964
0896/64
Ausführungen dahingehend, dass Paragraph 32, WRG das grundsätzliche Verbot der Verunreinigung von Gewässern mit der Möglichkeit Ausnahmen von dem Verbot gewährt zu erhalten enthält, wobei allerdings nicht jede Einwirkung einer Bewilligung zugänglich sein muß.
Siehe jedoch:
81/07/0045 E 2. Juni 1981 RS 1;