Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1965

Geschäftszahl

0817/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1190/56 E 10. Jänner 1958 VwSlg 4518 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Auch die Überzeugung der Partei, ihre Kritik sei berechtigt, vermag eine beleidigende Schreibweise nicht zu entschuldigen.