Verwaltungsgerichtshof
04.02.1966
0709/64
Innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung des BM f Finanzen vom 19.5.1961, Bundesgesetzblatt Nr 139, über die Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden war bei der Ermittlung der dort auf äußere Betriebsmerkmale abgestellten Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise kein Raum gegeben. *
E 4.2.1966, 0709/64 #1;
y12350;