Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1965

Geschäftszahl

0704/64

Rechtssatz

Der Begriff "Verfolgung" iSd Paragraph eins, Absatz 2, OFG verlangt, daß ein Angriff gegenüber dem Betroffenen aus einem bestimmten Verfolgungszweck erfolgt ist, also zu dem Zweck, das Opfer aus politischen oder aus Gründen der Abstammung zu schädigen, während mittelbare Schädigungen ebensowenig dem Paragraph eins, Absatz 2, OFG unterstellt werden können, wie etwa Kriegsschäden. (Hinweis auf E vom 17.2.1955, Zl. 2952/54, VwSlg. 3688 A/1955, und vom 26.11.1959, Zl. 1037/59)