Verwaltungsgerichtshof
02.07.1964
0450/64
GRS wie 1576/56 E 11. November 1958 VwSlg 4805 A/1958 RS 4
Bescheide iSd Verwaltungsverfahrensgesetze sind Verwaltungsakte, durch die in bestimmten einzelnen Angelegenheiten der Verwaltung in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formalrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es daß bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgehoben werden. Behördliche Erledigungen, die weder ein Rechtsverhältnis feststellen noch gestalten - wie die Androhung der Ersatzvornahme - können daher keine Bescheide sein. *
E 11.11.1958, 1576/56 #2 VwSlg 4805 A/1958