Verwaltungsgerichtshof
29.04.1965
0447/64
GRS wie 0088/48 E 9. Juni 1950 Vwslg 1507 A/1950 RS 1
Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit in einem Verwaltungsstraferkenntnis kann auch von der Berufungsbehörde berichtigt werden.