Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1965

Geschäftszahl

0379/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1055/48 B 27. Mai 1949 VwSlg 855 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn der angefochtene Bescheid auch im Falle seiner Rechtswidrgkeit den Bfr in seinen Rechten nicht verletzen kann, ist die Beschwerde zurückzuweisen.