Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1965

Geschäftszahl

0379/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0126/48 B 12. Juli 1948 VwSlg 495 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Wirtschaftliche Interessen ohne eine in der Rechtsordnung begründete persönliche Beziehung zu einer Verwaltungsangelegenheit geben weder die Parteistellung im Verwaltungsverfahren noch die Beschwerdeberechtigung vor dem VwGH.