Verwaltungsgerichtshof
09.04.1965
0379/64
Gattin und Sohn eines Dienstbeschädigten können kein Berufungsrecht im eigenen Namen aus ihren Unterhaltsrechten bzw. - pflichten ableiten, wenn der Beschädigte ein Rechtsmittel gegen einen abweislichen Bescheid über seinen Versorgungsanspruch nicht einbringen will.