Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1964

Geschäftszahl

0358/64

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Beurteilung der Höhe des Entgeltanspruches eines Vertreters eines Moorvertriebes unter dem Gesichtspunkt, ob der Dienstnehmer in der betreffenden Beschäftigung als Angestellter iSd Paragraph eins, Absatz eins, des Angestelltengesetzes anzusehen und demzufolge auf das Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten anzuwenden sei.