Verwaltungsgerichtshof
15.09.1964
0358/64
Ausführungen zur Frage der Beurteilung der Höhe des Entgeltanspruches eines Vertreters eines Moorvertriebes unter dem Gesichtspunkt, ob der Dienstnehmer in der betreffenden Beschäftigung als Angestellter iSd Paragraph eins, Absatz eins, des Angestelltengesetzes anzusehen und demzufolge auf das Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten anzuwenden sei.