Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1965

Geschäftszahl

0258/64

Rechtssatz

Nur wenn eine maßgebende Änderung iSd Paragraph 52, KOVG 1957 festgestellt wurde, kann die belangte Behörde von der in einem rechtskräftigen Bescheid vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der Einkommensverhältnisse abgehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

0487/64 E 19. März 1965