Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1964

Geschäftszahl

0182/64

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0385/46 B 23. Jänner 1947 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstanweisungen einer Oberbehörde an eine Unterbehörde sind keine Bescheide und können daher nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.

Beachte

(Hier: Anweisung zur Versetzung eines Gendarmen)