Verwaltungsgerichtshof
07.10.1964
0182/64
GRS wie 0385/46 B 23. Jänner 1947 RS 1
Dienstanweisungen einer Oberbehörde an eine Unterbehörde sind keine Bescheide und können daher nicht mit Beschwerde vor dem VwGH angefochten werden.
(Hier: Anweisung zur Versetzung eines Gendarmen)