Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1964

Geschäftszahl

0118/64

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, inwieweit das Bekleiden eines Fußes und ausreichende Fußpflege als kleinere Handreichungen anzusehen sind und auf entsprechende Begründungspflicht der Behörde.