Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1965

Geschäftszahl

2375/63

Rechtssatz

Hinweis auf E 1.10.1954, 1660/53, VwSlg 1008 F/1954 wonach bei Arbeiten (Büroarbeiten) für eine größere Zahl von Unternehmern die Vermutung naheliegt, dass diese Tätigkeit selbständig ist, da die engere Bindung an den Willen des Dienstgebers, die jedes Dienstverhältnis mit sich bringt, bei einer Vielzahl von Auftraggebern in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden ist.