Verwaltungsgerichtshof
22.04.1964
2355/63
Bescheidmäßige Akte der Kenntnisnahme oder Nichtkenntnisnahme innerkirchlicher Akte durch eine Staatsbehörde stellen Maßnahmen der Staatsaufsicht über die Kirche und Religionsgesellschaften dar, die schon begrifflich nicht zu den "inneren Angelegenheiten" der Kirchen und Religionsgesellschaften iSd Artikel 15, StGG gehören können.