Verwaltungsgerichtshof
24.03.1965
2307/63
Einen in Gemäßheit des Paragraph 50, Absatz eins, VwGG 1952 - Paragraph 63, Absatz eins, VwGG 1965 - erlassenen Bescheid kann der VwGH über eine neuerliche Beschwerde nur daraufhin überprüfen, ob er der in dem in derselben Sache früher ergangenen Erkenntnis geäußerten Rechtsanschauung entspricht, an die auch der VwGH selbst gebunden ist.